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WICHTIG UND NOTWENDIG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieber Gast,

Wir freuen uns, Sie auf Schloß Sommersdorf begrüßen zu dürfen und werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.

Die folgenden Punkte regeln die allgemeinen Bedingungen für die Vermietung unserer Apartments. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

1. Der Mietvertrag
Der abgeschlossene Zeitmietvertrag für die Apartments auf Schloß Sommersdorf kommt zwischen Ihnen als Mieter und dem Vermieter – Manfred Freiherr von Crailsheim – zustande. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung der Apartments zu Wohnzwecken.

2. Abschluss des Vertrages
Der Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung (in der Regel per E-Mail) und dem Eingang der von Ihnen zu leistenden Anzahlung auf unserem Konto zustande.

3. An- und Abreise
Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 15.00 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr.

4. Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsarten
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Der Mietvertrag umfasst die Apartments wie im Angebot beschrieben. Im Mietpreis sind die Miete, Endreinigung, eine der Personenanzahl entsprechende Menge an Handtüchern und Bettwäsche sowie Internetzugang/W-Lan enthalten.
Die Kosten der Müllentsorgung sind bei Mülltrennung (Papier, Glas, Biomüll und Verpackungen „Gelber Sack“ etc.) im Mietpreis ebenfalls enthalten. Kostenpflichtige Müllsäcke sind gesondert zu erwerben bzw. wir behalten es uns vor die fachgerechte Entsorgung in Rechnung zu stellen, falls der Müll nicht getrennt wird. Wasser, Strom, Heizung und gegebenenfalls weitere in der Buchungsbestätigung vereinbarte Verbrauchsmaterialien (z. B. Brennholz, Kaffeekapseln etc.) werden nach Verbrauch berechnet.

Barzahlung ist erwünscht, es werden als Zahlungsmittel aber auch Banküberweisung (SEPA), Mastercard, Visa und Paypal akzeptiert. Evtl. anfallende Gebühren und Transaktionskosten werden mit der Kaution verrechnet. Die Restzahlung erfolgt bis 4 Wochen vor Mietbeginn. Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann das als Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag entsprechend Punkt 5 gewertet werden. Damit werden die dort festgelegten Zahlungen fällig.
Die hinterlegte Kaution wird dem Mieter nach Abzug der vorher vereinbarten verbrauchsabhängigen Kosten nach Abreise auf sein angegebenes Konto zurückerstattet, sofern keine Beschädigungen/Schäden am Apartment entstanden sind. Die Anzahl der in den Apartments wohnenden Personen darf die in der Buchungsbestätigung angeführte Anzahl nicht überschreiten.

5. Reiserücktritt / Umbuchung / Ersatzmieter
Sie können jederzeit von Ihrer gebuchten Reise zurücktreten. In diesem Fall berechnen wir als Entschädigung die folgenden anteiligen Mieten:
nach erfolgter Anzahlung, bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Mietpreises
nach erfolgter Anzahlung, bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
nach erfolgter Anzahlung, bis 7 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises

Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen. Maßgeblich ist jeweils das Eingangsdatum des Schreibens bei dem Vermieter. Bei Reiseabbruch während des Aufenthaltes sind 100 % des Vertragspreises zu zahlen. Erfolgt keine Kündigung und der Mieter reist nicht an, gelten die gleichen Bedingungen.
Bei Nichtanreise ohne Ankündigung wird die Ferienwohnung 24 Stunden nach dem Anreisetermin wieder zur Vermietung frei gegeben. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung. Wenn Sie durch unvorhergesehene Ereignisse wie Unfall oder Krankheit Ihre Reise nicht antreten können oder außerplanmäßig beenden müssen, ersetzt diese Versicherung Ihnen einen großen Teil der Rücktrittskosten. Die Versicherung müssen Sie bis spätestens 14 Tage nach Abschluss der Buchung abschließen.

6. Auflösung des Mietvertrages
Kann die Urlaubsreise wegen nicht vorhergesehener Ereignisse wie Naturkatastrophen oder politischer Krisen nicht angetreten werden, werden die ggf. geleisteten Zahlungen abzüglich eines Selbstbehaltes von 50,00 EUR erstattet und die Buchung storniert. Gegenseitige Rechtsansprüche bestehen dann nicht mehr.

7. Haftung / Schadensmeldung / Mitwirkungspflicht bei entstehenden Schäden
Der Mieter haftet für eine ordentliche Behandlung der Apartments und in vollem Umfang für alle während seiner Mietdauer von ihm oder Mitreisenden oder Gästen verursachten Schäden. Bei Schäden ist der Vermieter oder eine andere hierfür benannte Person sofort zu benachrichtigen. Entstandene Schäden werden mit der entrichteten Kaution verrechnet. Darüber hinausgehende Forderungen sind gegebenenfalls in bar bei Abreise zu zahlen. Sollten durch den Mieter Schäden verursacht worden sein, die eine Vermietung der Apartments zeitweise verhindern, so hat der Mieter die Folgeschäden zu ersetzen.

Wir sind bestrebt die technischen Einrichtungen in unserer Ferienwohnung und unserem Ferienhaus stets auf dem neusten Stand und voll funktionsfähig zu halten. Bei Störungen oder Fehlfunktionen der technischen Einrichtungen (Heizung, Strom, Geräte etc.) hat der Mieter den Vermieter oder eine benannte Person unverzüglich zu benachrichtigen. In keinem Fall, außer mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters, darf der Mieter eigenständig Reparaturen oder Änderungen an den Einrichtungen und Geräten (insbesondere z.B. der Heizungsanlage etc.) durchführen. Der Mieter haftet für entstandene Schäden und Folgeschäden.

Erkennt der Mieter, dass durch plötzlich aufgetretene Leistungsstörungen Schäden am gemieteten Objekt entstehen können, so ist er verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, den Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten bzw. zur Behebung der Störung beizutragen (z. B. Wasserrohrbruch).

Bei Verlust eines Schlüssels hat der Mieter die Kosten für ein Austauschschloss mit Schlüsseln zu tragen. Stellt der Vermieter erst nach Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, werden die daraus entstehenden Ansprüche mit der Kaution verrechnet oder dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.

Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der Apartments berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert. Der Vermieter behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können.

Der Vermieter haftet nicht und in keiner Form für das eingebrachte Gut des Mieters und auch nicht für Sach- oder Personenschäden, die der Mieter oder dessen Kinder durch Benutzung der Mietsache erleiden oder verursachen. Der Vermieter haftet nicht und in keiner Form für Schäden die bei einer nicht erlaubten Nutzung der Scheune oder des Geländes entstehen.

8. Reklamationen
Sollten Sie trotz sorgfältiger Vorbereitung einmal Anlass zur Beschwerde haben oder die Unterkunft nicht zu ihrer vollsten Zufriedenheit vorfinden, wenden Sie sich bitte sofort an uns bzw. an die von uns benannte Person. Wir werden bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Spätere Reklamationen können leider nicht anerkannt werden.

9. Allgemeines / Ausstattung
Bei Apartments auf Schloß Sommersdorf handelt es sich um Nichtraucherapartments, daher darf nur im Freien geraucht werden. Der Umgang mit offenem Feuer ist nicht gestattet.
Haustiere sind in den Apartments grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
Die Nutzung von Zelten und Wohnmobilen ist auf dem Grundstuck nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
Für die Reinhaltung der Apartments ist der Mieter verantwortlich. Bei Abreise ist das Mietobjekt mit Inventar besenrein zu hinterlassen. Die Endreinigung erfolgt durch Personal des Vermieters vor Ort und ist im Mietpreis enthalten. Das Mietobjekt mit Garten muss jedoch aufgeräumt und das Geschirr gespült sein.

10. Datenschutz und Datenverarbeitung
Der Mieter willigt ein, dass der Vermieter, seine Kontaktdaten zum Zwecke der Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Pflege der Geschäftsbeziehungen mit dem Mieter erhebt, verarbeitet und nutzt. Kontaktdaten sind die geschäftsbezogenen Kontaktinformationen die durch den Mieter zugänglich gemacht werden; insbesondere Namen, Adresse, Telefon-Nummern, Alter, Bankverbindung sowie E-Mail-Adressen.

Diese Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe der Kontaktdaten an Dritte wenn dies zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses notwendig ist oder dem Zwecke der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter dient, die dem Mieter zuzuordnen sind (z.B. bei Abmahnungen aufgrund von Urheberechtsverletzungen bei der Internetnutzung des Mieters oder Behördenanfragen).

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E- Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

11. Nutzung von Internetzugang/W-LAN/Telefon
Die Apartments auf Schloß Sommersdorf verfügent über einen Internetzugang/W-LAN und Telefon. Für die über den Internetzugang bzw. das W-LAN übermittelten Daten, darüber in Anspruch genommene kostenpflichtige Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internetzugangs/W-LANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
1. den Internetzugang weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
2. keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
3. die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
4. keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
5. den Internetzugang nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen;
6. es ist ausdrücklich untersagt File-sharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über unser Internet zu starten.

Der Mieter stellt den Inhaber des Internetanschlusses von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs durch den Mieter oder mitgebrachte Personen und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.
Für das Telefon gelten dieselben rechtlichen Bedingungen wie für den Internetzugang/W-LAN. Der Mieter verpflichtet sich insbesondere das geltende Recht in Deutschland zu befolgen. Sofern Kosten durch nicht vereinbarte Nutzung des Anschlusses entstehen, trägt diese der Mieter.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

13. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Ansbach.

Wir bedanke und für die Beachtung und wünschen Ihnen
einen schönen und erholsamen Urlaub
auf Schloß Sommersdorf!

Manfred Freiherr und Lilo Freifrau von Crailsheim